Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Lenhard Automobile GmbH Germersheimer Straße 153, 67360 Lingenfeld Telefon: +49 (0)6344 9394720 E-Mail: mobile@lenhard-automobile.de (im Folgenden: „Verkäufer”)
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Lenhard Automobile GmbH und ihren Kunden über:
a) den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, b) den Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör (insbesondere Felgen, Reifen, Komplettradsätze), c) die Inzahlungnahme und den Ankauf von Fahrzeugen, d) Werkstatt-, Service- und Reparaturleistungen, e) Fahrzeugaufbereitungs- und Pflegeleistungen,
soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit in einzelnen Bestimmungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge, Teile und Leistungen auf unserer Website (lenhard-automobile.de), auf Online-Plattformen (insbesondere mobile.de, AutoScout24, Kleinanzeigen) sowie in sonstigen Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags oder durch Übermittlung einer verbindlichen Bestellung (per E-Mail, Telefon, Plattform-Nachricht, Online-Formular oder vor Ort) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Übergabe der Ware bzw. Beginn der Leistungserbringung zustande.
(4) Zwischenverkauf bleibt bis zur verbindlichen Annahme durch den Verkäufer ausdrücklich vorbehalten.
(5) Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von den dargestellten Eigenschaften (insbesondere Farbnuancen, Ausstattungsdetails) bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Bilder in Inseraten sind teilweise Symbolbilder; maßgeblich ist die schriftliche Beschreibung im Kaufvertrag.
§ 3 Preise, Mehrwertsteuer, Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und verstehen sich zum Zeitpunkt des Angebots. Sie enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer, soweit eine solche ausgewiesen ist.
(2) Bei gebrauchten Fahrzeugen und Teilen kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Anwendung finden. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen und der Käufer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wird im Angebot und im Kaufvertrag entsprechend gekennzeichnet.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Übergabe vollständig zu zahlen. Mögliche Zahlungsarten:
a) Überweisung auf das Geschäftskonto des Verkäufers (Eingang vor Übergabe) b) Barzahlung bei Übergabe (unter Beachtung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes, insbesondere § 4 GwG: Identifizierungspflicht ab 10.000 EUR) c) Finanzierung über unsere Partnerbanken (siehe § 4)
(4) Eine Anzahlung zur Reservierung kann vereinbart werden. Bei Rücktritt des Käufers ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund kann eine Bearbeitungspauschale einbehalten werden, soweit dies vorab vereinbart und nach den Umständen angemessen ist.
(5) Zahlungen mit Schecks oder Wechseln werden nicht akzeptiert.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Finanzierung
(1) Der Verkäufer vermittelt auf Wunsch des Kunden Finanzierungsverträge mit seinen Partnerbanken, insbesondere:
- Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach
- Bank11direkt GmbH, Friedhofstraße 10, 41236 Mönchengladbach
(2) Der Verkäufer ist hierbei lediglich Vermittler und nicht Vertragspartner des Finanzierungsvertrags. Der Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der finanzierenden Bank zustande.
(3) Voraussetzung für eine Finanzierung ist eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Bank. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Finanzierungsvertrags.
(4) Kommt der Finanzierungsvertrag nicht zustande, bleibt der Kaufvertrag bestehen, sofern nicht ausdrücklich ein Finanzierungsvorbehalt schriftlich vereinbart wurde.
§ 5 Lieferung, Abholung, Überführung, Versand
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers in Lingenfeld. Die Abholung durch den Käufer ist der Regelfall.
(2) Auf Wunsch des Käufers übernimmt der Verkäufer gegen gesonderte Vereinbarung und Berechnung die Überführung des Fahrzeugs an den vom Käufer benannten Ort bzw. den Versand von Fahrzeugteilen und Zubehör. Hierfür gelten die im Einzelfall vereinbarten Konditionen.
(3) Lieferfristen und Übergabetermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferausfällen unserer Vorlieferanten oder behördlichen Maßnahmen verlängern die Lieferfrist angemessen.
(4) Gefahrübergang:
a) Beim Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB). b) Beim Verkauf an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über (§ 447 BGB).
(5) Bei Annahmeverzug ist der Verkäufer berechtigt, eine Standgebühr in angemessener Höhe (mindestens 15 EUR pro Kalendertag) zu verlangen sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich aller Nebenkosten und ggf. Verzugszinsen) Eigentum des Verkäufers.
(2) Bis zum Eigentumsübergang ist der Käufer verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, bei Fahrzeugen ausreichend zu versichern (insbesondere Vollkasko) und sie nicht zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren und auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen.
(4) Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 7 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
a) Verbraucherkäufe (B2C)
(1) Für den Verkauf an Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung (§§ 434 ff. BGB), soweit in diesen AGB oder im individuellen Kaufvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Bei gebrauchten Fahrzeugen und gebrauchten Teilen kann die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche durch individuelle Vereinbarung im Kaufvertrag auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Eine solche Verkürzung ist ausschließlich im individuell ausgehandelten und vom Käufer gesondert unterzeichneten Kaufvertrag wirksam, nicht durch diese AGB allein.
(3) Wird keine Verkürzung individuell vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Übergabe.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt von vorgenannten Einschränkungen unberührt.
(5) Verschleißteile (z. B. Bremsen, Reifen, Wischer, Glühbirnen, Batterie, Kupplung), die altersbedingt oder durch normalen Gebrauch verschlissen sind, sind keine Sachmängel.
(6) Bei Reifen und Komplettradsätzen gilt: Reifen mit einem Alter von mehr als 8 Jahren ab DOT-Produktionsdatum werden ausschließlich als „Übergangsreifen” verkauft. Reifen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren werden als „dringend zu tauschen” gekennzeichnet. Diese Angaben sind keine Mängel, sondern Beschaffenheitsmerkmale.
(7) Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der Käufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Die Wahl obliegt grundsätzlich dem Käufer; der Verkäufer kann jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
b) Unternehmerkäufe (B2B)
(1) Beim Verkauf an Unternehmer wird die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugen und gebrauchten Teilen vollständig ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart oder vom Verkäufer schriftlich eine Beschaffenheit zugesichert wurde.
(2) Bei neuer Ware verjähren Sachmängelansprüche gegenüber Unternehmern in einem Jahr ab Übergabe.
(3) Der Ausschluss gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(4) Bei B2B-Geschäften gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
c) Gemeinsame Bestimmungen
(1) Reklamationen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bzw. in Textform an den Verkäufer zu richten, möglichst unter Angabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) bzw. der Anzeigen-/Vertragsnummer und einer aussagekräftigen Mangelbeschreibung.
(2) Für Mängel, die der Käufer beim Kauf kannte oder grob fahrlässig nicht kannte, haftet der Verkäufer nicht (§ 442 BGB). Im Inserat oder Kaufvertrag ausdrücklich beschriebene Eigenschaften und Gebrauchsspuren gelten als bekannt.
(3) Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe durch Dritte führen zum Verlust der Sachmängelansprüche, soweit hierdurch die Mangelbeseitigung verhindert oder erschwert wird.
§ 8 Garantie
(1) Soweit für ein Fahrzeug eine Garantie gewährt wird, handelt es sich entweder um:
a) eine Herstellergarantie, deren Bedingungen und Umfang sich ausschließlich aus den Garantieunterlagen des jeweiligen Herstellers ergeben, oder b) eine Garantieversicherung über einen externen Garantiegeber, die nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Garantiegebers besteht.
(2) Die in Verbindung mit einer Finanzierung über die Santander Consumer Bank AG angebotene Garantie (Laufzeit bis zu 5 Jahre) ist eine Garantieversicherung eines externen Garantiegebers. Die genauen Bedingungen, der Leistungsumfang sowie eventuelle Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Garantiegebers, die dem Käufer vor Abschluss des Garantievertrags ausgehändigt werden.
(3) Der Verkäufer übernimmt keine eigene Garantie im Sinne von § 443 BGB, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes erklärt wird. Sämtliche Garantieleistungen werden vom jeweiligen Garantiegeber bzw. Hersteller erbracht; Anspruchsgegner ist allein der Garantiegeber.
(4) Die gesetzliche Sachmängelhaftung (§ 7) bleibt von der Garantie unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 10 Inzahlungnahme und Fahrzeugankauf
(1) Wird ein Fahrzeug des Käufers in Zahlung genommen, ist der vereinbarte Inzahlungnahmepreis im Kaufvertrag gesondert auszuweisen und mit dem Kaufpreis des erworbenen Fahrzeugs zu verrechnen.
(2) Die Inzahlungnahme bzw. der Ankauf eines Fahrzeugs setzt voraus, dass das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers (Kunden) steht, frei von Rechten Dritter ist und der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Bei Abweichungen ist der Verkäufer berechtigt, den Inzahlungnahme- bzw. Ankaufspreis nach billigem Ermessen anzupassen oder die Annahme zu verweigern.
(3) Der Kunde sichert die Richtigkeit seiner Angaben zum in Zahlung gegebenen bzw. verkauften Fahrzeug (insbesondere Kilometerstand, Unfallfreiheit, Mängel) ausdrücklich zu.
§ 11 Werkstatt-, Service- und Aufbereitungsleistungen
(1) Für Werkstatt-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie für Fahrzeugaufbereitung und -pflege gelten ergänzend die „Bedingungen für Kfz-Reparaturen” in der jeweils aktuellen, vom ZDK empfohlenen Fassung, soweit der Kunde Verbraucher ist.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, wird der Kunde vor Ausführung kontaktiert, sofern eine Kostenüberschreitung von mehr als 15 % zu erwarten ist.
(3) An den zur Reparatur, Wartung oder Aufbereitung überlassenen Fahrzeugen besteht ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers aus dem Auftrag.
(4) Wird ein zur Reparatur, Wartung oder Aufbereitung übergebenes Fahrzeug nach schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, eine Standgebühr in angemessener Höhe zu verlangen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
(1) Sofern ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Internet, E-Mail, Telefon, Online-Plattformen) zustande kommt und die Ware nicht vor Vertragsschluss vom Käufer persönlich besichtigt wurde, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist und zu den Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung, die dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(3) Bei Verträgen, die der Verbraucher nach Besichtigung der Ware vor Ort beim Verkäufer abgeschlossen hat, besteht kein Widerrufsrecht, da kein Fernabsatzvertrag vorliegt.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen, abrufbar unter: https://lenhard-automobile.de/datenschutzerklaerung/
§ 14 Streitbeilegung
(1) Online-Streitbeilegungsplattform der EU: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse: mobile@lenhard-automobile.de
(2) Verbraucherschlichtungsstelle: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Speyer als das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Lenhard Automobile GmbH Germersheimer Straße 153, 67360 Lingenfeld Telefon: +49 (0)6344 9394720 E-Mail: mobile@lenhard-automobile.de
Stand: Juni 2026